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LEISTUNGEN

Im Forderungsmanagement spielen wir die gesamte Klaviatur des Medizininkassos – die sanften Töne und die kraftvollen.

– Arnd Steinhäuser –

Forderungsmanagement – drei Schritte zum Erfolg

SCHRITT 1

Vorgerichtliches Mahnverfahren – schriftlich die Zahlungspflicht anzeigen

Wer schreibt, der bleibt. Ein beliebter Spruch unter Juristen. Auch wir nehmen im ersten Schritt schriftlich mit Ihrem Schuldner Kontakt auf. Damit dokumentieren wir Ihren Anspruch auf den Ausgleich einer erbrachten Leistung. Freundlich und bestimmt unterrichten wir von der Zahlungspflicht, ohne das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patienten zu beeinträchtigen.

Aus Erfahrung wissen wir, dass der Bereich „Forderungsmanagement“ im Gesundheitswesen oftmals ein Tabuthema darstellt. Sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger ist es unangenehm, über offene Rechnungen zu sprechen. Wir nehmen Ihnen diese Bürde ab.

SCHRITT 2

Am Ball bleiben – Kontakt per Telefon

Sollte der schriftliche Weg erfolglos bleiben, nehmen wir telefonisch Kontakt auf. Ziel ist es, die Interessen von Schuldner und Gläubiger zusammenzubringen. Deshalb informieren wir uns im Vorfeld, wie die wirtschaftliche und soziale Situation des Rechnungsempfängers aussieht. Wir wollen eine realistische Vereinbarung erreichen. Das beinhaltet zum Beispiel auch das Ausarbeiten einer angemessenen Ratenzahlung. Welche Zahlungsmodalitäten für Sie als Auftraggeber in Frage kommen, stimmen wir selbstverständlich im Vorfeld mit Ihnen ab.

Unser hochqualifiziertes Personal klärt den Status quo. Gemeinsam erarbeiten wir mit den Schuldnern eine Lösung. Wenn nötig wird hierzu auch ein Besuch vereinbart.

SCHRITT 3

Gerichtliches Mahnverfahren – wir kümmern uns

Erst wenn das vorgerichtliche Mahnverfahren zu keinem Erfolg führt, schlagen wir die harten Töne an. Wir eröffnen konsequent das gerichtliche Mahnverfahren:

Nach genauer Prüfung des Vorgangs erwirken wir einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dieser bleibt grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Sollte die zweiwöchige Einspruchsfrist ohne eine Reaktion verstreichen, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid und beauftragen den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Legt der Schuldner fristgerecht Einspruch gegen den Mahn- / Vollstreckungsbescheid ein, bleibt nur der Gang vor Gericht. Dazu empfehlen wir Ihnen gerne einen mit uns kooperierenden Rechtsanwalt.

Optimale Prozesse für ein optimales Ergebnis

Dank unseres perfektionierten Workflows sind wir in der Lage, das Forderungsmanagement einzelner Arztpraxen genauso präzise und schnell abzubilden, wie das großer Kliniken oder Verrechnungsstellen. Professionell handhaben wir auch größte Auftrags- und Datenvolumen mit der gebotenen Sorgfalt. Mit unserer hochmodernen und innovativen Softwarelösung treiben unsere Fachkräfte Ihre offenen Forderungen bei – vom vorgerichtlichen Mahnwesen bis zum Vollstreckungsbescheid und der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Unsere Technik entwickeln wir stetig im Sinne unserer Patienten weiter. Woran wir aktuell arbeiten, erfahren Sie in unserem News-Bereich.

Seit 1985 Erfahrung im Gesundheitswesen.

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